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OP-Masken im ÖPNV wieder zulässig

 

Mitteilung vom Landkreis Cloppenburg

im Landkreis Cloppenburg ist die Corona-Notbremse des Bundes samt Maßnahmen am Montag (24. Mai) außer Kraft getreten. Ab diesem Zeitpunkt gilt die Nds. Corona-Verordnung wieder. Grundlage ist, dass der 7-Tage-Inzidenzwert im Landkreis Cloppenburg seit fünf Werktagen unter 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern liegt.

Gem. § 3 Abs. 3 Nr.2 der Nds. Corona-Verordnung ist im ÖPNV eine medizinische Maske zu tragen. Nach dieser Regelung sind auch wieder die OP-Masken für den ÖPNV zulässig.

 

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